Unser Honorar
Unser Honorar handeln wir mit den Miterben persönlich aus. Dieses bewegt sich in der Regel zwischen 15 und 25 % zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Es ist abhängig vom entsprechenden Ermittlungsaufwand.
Das Honorar ist ein Erfolgshonorar. Es wird erst fällig, wenn vom Gericht der Erbschein erteilt ist und die Auszahlung des Nachlasswertes an die jeweiligen Erben erfolgt. Das Honorar wird dabei mit dem prozentualen Anteil des jeweiligen Erben an dem Nachlass verrechnet und direkt daraus erhoben.
Dem Erben entstehen also keine Kosten. Gerichts- und Notariatsgebühren werden ebenso aus dem Nachlass beglichen.
Ist ein Erbe zur Erbschaftssteuer veranlagt, kann sich unser Honoraranteil mindernd auf seine Erbschaftssteuer auswirken.