Unsere Auftraggeber: Nachlasspfleger und Privatpersonen
Unsere Aufträge erhalten wir in der Regel von Rechtsanwälten, die an Gerichten zugelassen und als Nachlasspfleger gerichtlich bestellt sind.
Diese wenden sich an uns, wenn die Recherchen nach erbberechtigten Personen in einer Nachlassangelegenheit von den Gerichten sowie den Nachlasspflegern ohne Ergebnis verlaufen sind bzw. es sich herausstellt, dass sich die Ermittlungen zu komplex und umfangreich gestalten.
Zu unseren Auftraggebern zählen auch Privatpersonen, die ihre Familiengeschichte erfahren wollen. Hierbei recherchieren wir nach eingehender Absprache, welche Familienzweige erforscht und dargelegt werden sollen. Die Kosten dazu werden in persönlicher Absprache vereinbart.